Leistungsausschlüsse der Reiseversicherung vacanza.

Die Reiseversicherung vacanza deckt nur die Kosten ab, die nicht bereits durch die obligatorische Grundversicherung gedeckt sind. Folgende Fälle sind von der Versicherungsleistung ausgeschlossen:

  • Vorbestehende Krankheiten und Unfälle: Wenn bei Reiseantritt bereits Krankheiten oder Unfallfolgen bestanden haben.
  • Medizinische Reisen: Wenn Sie ins Ausland reisen, um sich behandeln zu lassen, Pflege zu erhalten oder ein Kind zu gebären.
  • Gesetzliche und vertragliche Kostenbeteiligungen: Die von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung nach KVG vorgesehenen Kostenbeteiligungen sowie mögliche vertraglich geregelte Beteiligungen anderer Versicherungen.
  • Nicht notwendige Transportkosten: Kosten für eine frühe oder späte Heimreise aufgrund von Krankheit oder Unfall, die medizinisch nicht notwendig sind.
  • Ohne Zustimmung der innova Notrufzentrale: Wenn für einen Rücktransport die Zustimmung der innova Notrufzentrale nicht im Voraus eingeholt wurde.
  • Offensichtlich überhöhte Rechnungen: Wenn Rechnungen von ausländischen Dienstleistern offensichtlich zu hoch sind, kann innova die Leistungen entsprechend kürzen.
  • Reisegepäckversicherung und Annulation: Diese sind nicht Teil der Reiseversicherung vacanza.