Die Reiseversicherung vacanza schützt Sie vor ungedeckten Kosten bei einem Spitalaufenthalt im Ausland und deckt die Versicherungslücke zur obligatorischen Grundversicherung und einer allenfalls bestehenden Zusatzversicherung.

  • Übernahme der Kosten einer notfallmässigen akuten, medizinisch notwendigen ambulanten Behandlung durch einen diplomierten Arzt gemäss Pflichtleistungen nach KVG.
  • Übernahme der Kosten einer notfallmässigen medizinisch notwendigen stationären Akutspitalbehandlung gemäss Pflichtleistungen nach KVG.
  • Übernahme von Kosten aus Suchaktionen, die in Hinblick auf eine Rettung oder Bergung der versicherten Person notwendig sind und unternommen werden, medizinisch notwendigen Rettungs- oder Transportkosten in einem zweckdienlichen Transportmittel bis zum nächstgelegenen Arzt oder Spital im Aufenthaltsland sowie medizinisch indizierter Rücktransporte der versicherten erkrankten oder verunfallten Person in ein geeignetes Spital im Wohnkanton zur akutstationären Behandlung oder eines Rücktransports einer verstorbenen Person (Leichentransport) an den Wohnort. Übernahme von insgesamt 50% der nicht durch das KVG oder allfällig vorhandenen Krankenzusatz- oder Ferien- respektive Reiseversicherungen nach VVG gedeckten Kosten, im Maximum 20‘000 Franken. Transportkosten im Sinne einer frühzeitigen oder späteren Heimreise infolge Krankheit oder Unfall, die nicht medizinisch indiziert sind, werden nicht vergütet.
  • Dem Versicherten stehen die Hilfeleistungen der innova-Notrufzentrale zur Verfügung. Die von der Notrufzentrale in Auftrag gegebenen und erbrachten Dienstleistungen werden dem Versicherten – unter Anrechnung auf die Versicherungssumme – im Rahmen der versicherten Leistungen zurückerstattet. Allenfalls vom Versicherten selbst in erteilte Aufträge werden diesem zurückerstattet, insofern die erbrachten Leistungen sachlich gerechtfertigt waren.